Technische Universität Wien
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Quästur der Technischen Universität Wien (E010A)

Karlsplatz 13, 1040 Wien
Tel. +43 1 58801 41100
Fax +43 1 58801 41095

Parteienverkehr der Quästur und Öffnungszeiten der Kassa:
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochs zusätzlich 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitags ist die Kassa geschlossen!

Die Hotline des SAP Call Centers

Zeiten Hotline E-Mail
Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr
411300 sap-support@tuwien.ac.at

Die Reisemanagement Hotline

Zeiten Hotline E-Mail
Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 8:00 bis 15:00 Uhr
411301 reise@quaestur.tuwien.ac.at

Aufgaben

Das Rechnungswesen (Quästur) der Technischen Universität Wien versteht sich als serviceorientierte Dienstleistungseinrichtung für sämtliche universitäre Einrichtungen, die sie in den Bereichen Finanzbuchhaltung unterstützt.

Die Kernaufgaben der Dienstleistungseinrichtung Quästur bestehen in der Durchführung des Rechnungswesens gemäß Universitätsgesetz 2002, Rechnungslegungsverordnung und dem Unternehmensgesetzbuch.

Die Buchhaltung fungiert als erste Anlaufstelle für alle Organisationseinheiten für Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Abwicklung und Durchführung von Geschäftsprozessen.

Neben diesen Kernbereichen hat die Quästur auch Sonderaufgaben zu erfüllen, wie beispielsweise die Betreuung der §26 Verwaltung.

Das Rechnungswesen an der TU-Wien wird seit 01.01.2004 auf elektronischer Basis über die ERP-Software SAP R3 abgewickelt.
Dadurch wird den Organisationseinheiten ermöglicht, jederzeit über Berichte (Budget, Kostenstellen,...) den tagesaktuellen Stand für ihren Verantwortungsbereich einzusehen.

Die wichtigsten Bestimmungen des UG 2002 zum Rechnungswesen

§ 15 Gebarung:

  • Die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden
  • Freie Verfügbarkeit über die Einnahmen der Universitäten
  • Die Gebarung der Universitäten erfolgt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
  • Prüfung der Gebarung unterliegt dem Rechnungshof

§ 16 Rechnungswesen und Berichte:

  • An jeder Universität sind unter der Leitung des Rektorates ein Rechnungswesen - einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung - und ein Berichtswesen einzurichten.
  • Es ist der erste Abschnitt des 3. Buches des Unternehmensgesetzbuches (UGB) anzuwenden.
  • Für die Gliederung des Rechnungsabschlusses ist die Univ. Rechnungsabschlussverordnung anzuwenden
  • Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr, der Rechnungsabschluss des abgelaufenen Rechnungsjahres ist bis 30.4. durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen

Universitätsgesetz (UG) 2002: Link zum Gesetz im Rechtsinformationssystem des BKA
Univ. RechnungsabschlussVO:  Link zum Gesetz im Rechtsinformationssystem des BKA
Unternehmensgesetzbuch: Link zum Gesetz im Rechtsinformationssystem des BKA

Handbuch Rechnungswesen

Im "Handbuch Rechnungswesen Technische Universität Wien" finden Sie ein umfassene Sammlung von Information rund um die verschiedenen Aspekte der Organisation und des Rechnungswesens an der TU Wien. (Stand 11.03.2013)

SD-Materialien

Bitte verwenden Sie folgende  SD-Materialien [pdf, 60 KB vom 17.7.2008] für Ihre Kundenaufträge.

Warengruppen

Bitte verwenden Sie folgende Warengruppen mit Steuerkennzeichen [xls]. (aktualisiert auf Stand 01.01.2012)

Intrastat Warencodes

Sie finden hier eine vollständige List der verwendbaren Intrastat Warencodes.
Falls Sie einen Importcode benötigen, der nicht in der neuen Liste zu finden ist kontaktieren Sie bitte das SAP Call Center der Quästur unter sap-support@tuwien.ac.at.