Habilitation
Um Habilitation wird über das Dekanat beim Rektorat angesucht. Habilitationswerbern wird empfohlen vor der offiziellen Einreichung das Einverständnis mit dem Dekan herzustellen.
Das Habilitationsverfahren ist im § 103 des UG 2002 (3. Teil, 5. Abschnitt, Seite 119) und im Satzungsteil Richtlinien für das Habilitationsverfahren geregelt.
Die Einreichung erfolgt am Dekanat, mitzubringen sind:
- Ansuchen um Habilitation (Brief an das Rektorat)
- Lebenslauf (inkl. Publikationsliste und Darstellung der bisher ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit und Lehrtätigkeit)
- Habilitationsschrift (5 Exemplare, davon 3 hartgebunden)
- zusätzlichen Publikationen (5 Exemplare, davon 3 hartgebunden)
- Erklärung über den Eigenanteil an der Habilitationsschrift und den zusätzlichen Publikationen
(sofern der Antragsteller nicht der Alleinautor ist). - Nachweis über den Abschluss eines Doktoratsstudiums oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen Qualifikation
Den Habilitationwerbern wird empfohlen vormittags einzureichen (die Vergebührung erfolgt in der Quästur, welche nur vormittags geöffnet hat).
Technische Universität Wien
