Technische Universität Wien
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EU-Vertragssupport

EU-Forschungsprojekte bringen regelmäßig den Abschluss von Verträgen gemäß § 27 Abs 1 Zif 3 UG 2002 mit sich. Diese Verträge sind entsprechend der Rektoratsrichtlinie zur Unterzeichnungsberechtigung & Vorlagepflicht von EU-Forschungsverträgen (§§26,27,28 Universitätsgesetz UG 2002), 26.06.2012 vom beteiligten TU-Institut rechtzeitig, d.h. wenn möglich spätestens 2 Wochen vor der geplanten Vertragsunterzeichnung, zur Begutachtung an den EU-Forschungssupport (EUFS, E0155) weiterzuleiten.

Diese Vorgangsweise gilt insbesondere für die EU-Finanzhilfevereinbarungen (Grant Agreements, GA) bei RP7-Projekten einschließlich der „vertragsvorbereitenden Dokumente“ (Grant Agreement Preparation Forms, GPF). Alle anderen Entwürfe von Verträgen, bei denen der Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht sicher vorhergesagt werden kann (z.B. bei Konsortialverträgen, CA), legen Sie uns bitte in der ersten und in allen nachfolgenden Versionen vor, sobald Sie Ihnen vom Projektkoordinator übermittelt werden.

Kommt der TU Wien in einem EU-Forschungsprojekt die Rolle des Koordinators zu, unterstützt der EU-Forschungssupport den Projektleiter beim Erstellen des Vorvertrags und des Konsortialvertrags. Wir begleiten die Institute der TU Wien in der Phase der Vertragsverhandlungen und begutachten die uns entsprechend der Vorlagepflicht übermittelten Verträge. Anschließend erhalten Sie unsere rechtliche, finanzielle und administrative Stellungnahme und unsere Verbesserungsvorschläge.

Übersteigt der Projektumsatz der TU Wien € 350.000 oder beträgt die Projektlaufzeit mehr als 3 Jahre, holt der EUFS vor dem Vertragsabschluss die Freigabe bei der Vizerektorin für Forschung ein.