Konsortialvertrag - Consortium Agreement (CA)
Unter „Konsortium“ versteht man die Gesamtheit aller Zuwendungsempfänger, sprich Vertragspartner des Grant Agreement. Im Konsortialvertrag (CA) legen diese Partner ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem konkreten EU-Projekt fest. Der Abschluss eines CA ist im 7. EU-Rahmenprogramm (RP7) zwingend vorgeschrieben, sofern aus den Ausschreibungsunterlagen nichts Gegenteiliges hervorgeht.
Die Europäische Kommission setzt voraus, dass das CA zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des GA bereits rechtsgültig ist. Die Mindestinhalte eines CA sind Regelungen über die
- interne Organisation des Konsortiums (Organe, Beschlussfassung und Zuständigkeiten)
- Aufteilung der EU-Finanzhilfe an die Projektpartner
- Verbreitung der Ergebnisse (Foreground) inklusive Veröffentlichungen, Nutzung der Ergebnisse und Zugangsrechte zu Foreground und Background, sofern sie dem GA nicht widersprechen
- Beilegung von Streitfällen zwischen den Konsortialpartnern
- Haftungs-, Entschädigungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Theoretisch können die Konsortialpartner alles vereinbaren, was nicht gegen das Grant Agreement verstößt. Ob einzelne Vereinbarungen rechtsgültig sind, wird zusätzlich nach dem im CA vereinbarten Recht (das der Einfachheit halber mit dem im Grant Agreement vereinbarten Recht übereinstimmen sollte) beurteilt. Da es sich im Normalfall nicht um österreichisches Recht handelt, ist bei der Vertragsverhandlung auf das verständliche und einwandfreie Formulieren der Vertragsbestimmungen zu achten. Dem EU-Forschungssupport ist es nicht möglich, die Auslegung mehrdeutiger Vertragsbestimmungen nach ausländischem Recht vorzunehmen.
Die meisten Vertragsersteller (zumeist der Projektkoordinator, sofern im Konsortium nichts Anderes vereinbart wurde) benützen eines der im RP7 gängigen Vertragsmuster. Während die DESCA-Vorlage auf die Bedürfnisse von Forschungseinrichtungen zugeschnitten ist, enthält die IPCA-Vorlage industriefreundliche Bestimmungen, die den Interessen einer Universität weniger entsprechen. Wir empfehlen daher die Verwendung der für die TU Wien günstigen DESCA-Vorlage (in der Version Mai 2008), wobei es möglich ist, passend zum Projekt eine der vier Vertragsversionen zu wählen.
Technische Universität Wien
