Aktuelles
Die Stabstelle Gender Mainstreaming der MedUni Wien lädt zur Veranstaltung
„Don’t ask - don’t tell? Sexuelle Orientierungen und Arbeitsplatz“
ein.
Datum: 20. Juni 2013, 13 bis 18 Uhr
Ort: MedUni Wien, Seminarraum des Anna Spiegel Forschungsgebäude, Lazarettgasse 14, 1090 Wien
Nähere Informationen sowie das Programm finden Sie unter: http://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/organisation/dienstleistungseinrichtungen-und-stabstellen/gender-mainstreaming/aktuelle-meldungen-und-termine/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3412&cHash=5ee8da33cd
Antrag an das Rektorat der TU Wien
Antrag an das Rektorat der TU Wien
Betreff: Ausgleich für 40% Quote für Wissenschaftlerinnen des Mittelbaus
Sehr geehrte Frau Rektorin, sehr geehrte Vizerektorin und Vizerektoren ,
das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 sieht als ein Ziel, eine ausgewogene Verteilung von Frauen und Männern in allen Gremien der Universität zu erreichen. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine mindestens 40 %ige Frauenquote in universitären Kollegialorganen vor (vgl § 25 Abs 7a UG iVm § 42 Abs 8a UG). Das bedeutet für die derzeit 22,3% Wissenschaftlerinnen im Mittelbau der TU Wien eine stark überproportionale Belastung mit Gremienarbeit. Eine ebenso überproportionale Belastung erwächst auch den Mitgliedern des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen im Zuge ihrer Gremientätigkeit.
Der Aufforderung, den Frauenanteil in den Kollegialorganen zu erhöhen kommen wir gerne nach, kommt die TU Wien doch damit der angestrebten gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern auch in Entscheidungspositionen näher.
Aus dieser Situation erwächst jedoch den Wissenschaftlerinnen der TU Wien ein struktureller Nachteil, haben sie doch vergleichsweise weniger Zeit für ihre Forschungstätigkeit zur Verfügung.
Aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Wissenschaftlerinnen im Mittelbau werden zwei Formen des Ausgleichs beantragt: eine Sonderbestimmung für Freisemester analog zu den Regelungen für Professorinnen der TU Wien ODER Unterstützung durch eine/n Studienassistenten/-in für die Dauer von 6 Monaten im Ausmaß von 20 Stunden. Die Wissenschaftlerin gibt mit dem Antrag die gewünschte Form des Ausgleiches bekannt. Einen Vorschlag für die Berechnung des Anspruches auf Freisemester oder personelle Unterstützung für Organisations- und Verwaltungsaufgaben fügen wir dem Antrag bei. Wir sind selbstverständlich gerne bereit, das Punkteschema persönlich dem Rektorat vorzustellen und dort zu diskutieren.
Mit der Bitte um rasche Behandlung des Antrages im Rektorat verbleiben wir
mit kollegialen Grüßen
Ass.Prof.in DI in Dr.in Azra Korjenic,
Ao.Univ.Prof.in DI in Dr.in Simone Knaus,
Ao.Univ.Prof.in Dr.in Gabriele Schranz-Kirlinger,
Ao.Univ.Prof.in DI in Dr.in Eva Weinmüller
Ao.Univ.Prof.in DI in Dr.in Dörte Kuhlmann,
Ao.Univ.Prof.in DI in Dr.in Margrit Gelautz
Ao.Univ.Prof.in Dr.in Ingrid Steiner
Ao.Univ.Prof.in Dr.in Sabine Plakolm
Ao.Univ.Prof.in Mag.a Dr.in Silvia Miksch
Mag.a Dr.in Juliane Mikoletzky
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