Technische Universität Wien
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Wann erlischt meine Zulassung an der TU Wien?

Für das Erlöschen der Zulassung bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Zulassung erlischt jedenfalls automatisch (§ 68 Abs. 1 UG), wenn

  1. das Studium durch Bestehen sämtlicher im Curriculum vorgeschriebener Prüfungen abgeschlossen wird;
  2. die Meldung der Fortsetzung des Studiums unterbleibt, ohne beurlaubt zu sein;
  3. die letzte zulässige Wiederholung einer vorgeschriebenen Prüfung nicht bestanden wird;
  4. der Studienbeitrag und ÖH-Beitrag bis zum Ende der Nachfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt werden.

Für Studierende besteht aber auch die Möglichkeit, das Studium frühzeitig abzubrechen und sich vom Studium abzumelden. Bei einer vorhersehbaren Studieninaktivität sind die Studierenden darüber hinaus verpflichtet, sich zeitgerecht vom Studium abzumelden (vgl. § 59 Abs. 2 Z 3 UG).

Das Erlöschen der Zulassung wird durch eine Abgangsbescheinigung beurkundet. Diese enthält alle Prüfungen, zu denen Sie im Rahmen des Studiums an der TU Wien angetreten sind und deren Beurteilungen.

Wie melde ich mich vom Studium an der TU Wien ab?

Sie kommen mit dem

  • Studierendenausweis (studentcard),
  • dem ausgefüllten Abmeldeschein samt
  • Entlastungsvermerk der Bibliothek

zu den Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr 10 bis 12 Uhr; Mi, 14 bis 16 Uhr) in die Studien- und Prüfungsabteilung und melden sich vom Studium ab. Anlässlich der Abmeldung erhalten Sie die Abgangsbescheinigung. Die Abmeldung ist ganzjährig möglich.