Technische Universität Wien
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Das Aufnahmeverfahren

Die Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr

In der vorlesungsfreiene Zeit können andere Öffnungszeiten gelten. Diese werden rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben.

                             Online-Voranmeldung für die erstmalige Zulassung

Mit der fünfstelligen Sequenznummer (ist nicht die Matrikelnummer!), die am Ende der Online-Erstanmeldung am Bildschirm angezeigt wird, kommen Sie persönlich zwischen 13. Februar und 30. März 2012 (bzw. 30. April 2012) mit den unten angeführten Dokumenten und Unterlagen in die Studien- und Prüfungsabteilung und beantragen die Zulassung zum Studium.

Erfolgt bis zum Ende der Nachfrist (30. April 2012) keine persönliche Zulassung in der Studien- und Prüfungsabteilung der TU Wien, so werden die Daten zur Gänze gelöscht.

Eine Vorerfassung Ihrer Daten übers Internet an einer anderen österreichischen Universität gilt nicht für die Technische Universität Wien. 

Hier finden Sie weitere Information zum Aufnahmeverfahren:

Merkblatt Zulassung im Sommersemester 2012. 

Achtung! Studierende, die kein österreichisches Reifezeugnis besitzen, müssen zuerst einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen, dem die im Merkblatt angeführten Unterlagen beizulegen sind. Dies gilt auch für jene StudienwerberInnen, die ein weiterführendes Studium anstreben und keinen Abschluss an der TU-Wien besitzen. Erst nach erfolgter Zulassung mittels Bescheid ist die Online-Erfassung durchzuführen. Wenn Sie bereits Studierende/r an der TU Wien sind oder einmal waren, ist keine Online-Erstanmeldung erforderlich. Wenn Sie bereits früher von einer österreichischen Universität eine Matrikelnummer erhalten haben, so müssen Sie diese unbedingt angeben! Jedes Nichtangeben verursacht Ihnen und der Universität jede Menge Probleme! Matrikelnummern von Fachhochschulen bitte nicht angeben!

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Ansuchen um Zulassung zum Studium

Wenn Sie die Online-Erstanmeldung durchgeführt haben, so sind nur mehr Ihre persönlichen Dokumente mitzubringen. 

  • gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis;
  • Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis) gemäß § 63 UG 2002 im Original oder beglaubigte Kopie;
  • allenfalls Nachweis der besonderen Universitätsreife gemäß § 65 UG 2002
  • ein Foto für den Ausweis für Studierende*);
  • allenfalls Nachweis der Befreiung von der Bezahlung des Studienbeitrages;
  • allenfalls Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache gemäß § 63 UG 2002;
  • allenfalls Abgangsbescheinigung gemäß § 63 Abs. 3 UG 2002 (Formular 5).

*) Der Ausweis für Studierende, den Sie direkt am Schalter erhalten, ist sofort auszufüllen und das Foto ist einzukleben.

Alle Dokumente sind ausnahmslos im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten sind autorisierte deutsche Übersetzungen beizufügen. Ausländische Urkunden müssen die erforderlichen Beglaubigungen aufweisen.
Anlässlich der Einreichung der oben angeführten Unterlagen werden Ihre Daten elektronisch erfasst und Sie erhalten sofort am Schalter einen Erlagschein ausgedruckt.
Auf diesem Erlagschein befindet sich der Pin-Code zur Anmeldung im TISS. Wenn der Studienbeitrag nicht innerhalb von vier Wochen eingezahlt wird, verliert dieser Account seine Gültigkeit.
Mit dem Einlangen des vorgeschriebenen Betrages auf dem Universitätskonto - im Regelfall 3 Arbeitstage nach Einzahlung - werden alle Studien, zu denen Sie an der TU Wien zugelassen sind, ausgenommen Universitätslehrgänge und Vorbereitungslehrgänge, fortgesetzt gemeldet und sie erhalten das Semesteretikett zugeschickt.
Das Studienblatt und die Studienbestätigungen sind in TISS "Student Self Service" selbst auszudrucken. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einzahlung nichts erhalten haben, bitte sofort in der Studien- und Prüfungsabteilung reklamieren!
Verwenden Sie bitte ausschließlich den Original-Erlagschein. Duplikate erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung ausgestellt oder werden Ihnen auf Wunsch zugeschickt. Über die Informationen in der Lesezone erreicht Ihre Beitragszahlung die Universität.
Bei Onlinebanking ist unbedingt die dafür auf dem Erlagschein angegebene Ziffernfolge in das Kundendatenfeld einzutragen. Wenn Sie an mehreren Universitäten studieren und deren Erlagscheine unterschiedliche Beträge aufweisen, zahlen Sie an die Universität mit dem höheren Betrag, weil diese sonst Ihre Fortsetzungsmeldung nicht akzeptieren darf.

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Meldung der Fortsetzung

Die ordnungsgemäße Einzahlung des Studienbeitrages einschließlich allfälliger Sonderbeiträge bewirkt an jener Universität, auf deren Studienbeitragskonto eingezahlt wurde, die Meldung der Fortsetzung für jedes Studium, ausgenommen Universitätslehrgänge und Vorbereitungslehrgänge, sofern nicht die Fortsetzungsmeldung studienrechtlich unzulässig ist.
Die Fortsetzungsmeldung an einer anderen Universität als jener, auf deren Studienbeitragskonto für das betreffende Semester eingezahlt wurde, ist im TISS "Student Self Service" selbst durchzuführen.
Bei Fortsetzungsmeldung für einen Universitätslehrgang ist die Einzahlung des Unterrichtsgeldes nachzuweisen.

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Mitbelegung

In jedem Semester, in dem Sie beabsichtigen, an einer anderen Universität als jener der Zulassung im Rahmen ihres oder seines Studiums Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen, ist an der betreffenden Universität eine Mitbelegung vorzunehmen.

Die erstmalige Mitbelegung im Sommersemester 2012 ist an der TU Wien unter Angabe der Matrikelnummer ausschließlich vom 30. Jänner 2012 bis 30. April 2012 über die Online-Erstanmeldung (siehe oben) durchzuführen. Die Matrikelnummer ist unbedingt anzugeben!

Mit der fünfstelligen Sequenznummer, die anlässlich der Online-Erstanmeldung am Bildschirm angezeigt wird, kommen Sie persönlich vom 13. Februar bis 30. März 2012 (Ende der allgem. Zulassungsfrist) bzw. 30. April 2012 (Ende der Nachfrist) mit dem Studienausweis und dem aktuellen Studienblatt in die Studien- und Prüfungsabteilung der TU Wien, wo die eigentliche Mitbelegung durchzuführen ist.
Erfolgt bis zum Ende der Nachfrist keine "persönliche" Mitbelegung in der Studien- und Prüfungsabteilung der TU-Wien, so werden die Daten gelöscht.
Der Pin-Code zur Anmeldung im TISS wird Ihnen unmittelbar nach erfolgter Mitbelegung am Schalter mitgeteilt.

Schon nach einem Tag können Sie sich das Studienblatt im TISS "Student Self Service" selbst ausdrucken.

In den folgenden Semestern ist die Mitbelegung in Ihrem TISS "Student Self Service" in der Zulassungsfrist selbst durchzuführen. Voraussetzung dazu ist die aufrechte Fortmeldung des mitzubelegenden Studiums an der Stammuniversität im laufenden Semester. Automatisch mitbelegt werden nur universitätsübergreifende Lehramtsstudien.

Eine Mitbelegung bzw. Meldung der Fortsetzung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester an der Universität der Zulassung voraus. Die Zulassung für eine Studienrichtung erlischt, wenn die oder der Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums der jeweiligen Studienrichtung unterlässt, ohne beurlaubt zu sein.  

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Beurlaubung

Der Antrag ist spätestens bis 31. Oktober für das Wintersemester bzw. 31. März für das Sommersemester, für das die Beurlaubung gelten soll, abzugeben.
Die Rektorin oder der Rektor hat Studierende auf Antrag für höchstens zwei Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden:

  • Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes,
  • Schwangerschaft,
  • Betreuung von eigenen Kindern
  • länger andauernde Erkrankung
  • sonstiger studienbehindernder Grund

Da eine Beurlaubung in die Zukunft wirkt, kann die Genehmigung nicht rückwirkend erfolgen. Sie kann sich vielmehr nur auf Semester beziehen, die nach der Genehmigung beginnen.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten, wie Master- und Diplomarbeiten und Dissertationen ist unzulässig.

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Wechsel des Studiums

Wollen Sie das Studium wechseln oder an der TU Wien zu einem weiteren Studium zugelassen werden, so haben Sie dies in der allgem. Zulassungsfrist bzw. Nachfrist zu beantragen und gegebenenfalls den erforderlichen Nachweis vorzulegen.

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Allgemeine Hinweise

Prüfungen, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung*) abgelegt wurden, und Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Magister- und Diplomarbeiten, die außerhalb des Wirkungsbereiches einer Fortsetzungsmeldung (§ 62 Abs. 3) erfolgten, sind absolut nichtig. Eine Anrechnung auf die Gesamtzahl der Wiederholungen erfolgt nicht.

*) Die Wirkung der Meldung der Fortsetzung des Studiums für ein Semester erstreckt sich bis zum Ende der Nachfrist des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist.

Die Zulassung zu einem Masterstudium an der TU Wien setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden  Studienganges an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht.
AbsolventenInnen einer FH wird dringend empfohlen so früh wie möglich den Antrag mit dem Abschlussdiplom und der entsprechenden Fächer- und Notenübersicht (eventuell Studienplan) zu stellen, da die Bearbeitungszeit für Anträge zum Masterstudium mehrere Wochen dauern kann, denn in vielen Fällen muss erst eine Stellungnahme des/der zuständigen Studiendekan/in bezüglich der vorzuschreibenden Lehrveranstaltungen eingeholt werden.  

Bitte überprüfen Sie die Ihnen zugesandten Ausdrucke und beantragen Sie erforderlichenfalls binnen zwei Wochen eine Korrektur!

Fragen?
Die MitarbeiterInnen der Studien- und Prüfungsabteilung geben Ihnen gerne Auskunft:
Telefon: ++43-1-588 01/41065, 41069, 41186 (während der allgemeinen Zulassungsfrist und Nachfrist nur von 13.00 bis 16.00 Uhr),
Fax: ++43-1-588 01/41096, 9+Nebenstelle
Nutzen Sie das E-Mail und teilen Sie uns Ihre Fragen über E-mail mit, lesen Sie sich aber bitte vorher die Informationen auf unserer Homepage genau durch: studienabteilung@zv.tuwien.ac.at,
Internet: http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/

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