Technische Universität Wien
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wo finde ich Ansuchen, Formulare etc.?

  • Ansuchen und Merkblätter in Studien- und Prüfungsangelegenheiten;
  • Hörsäle und Lehrveranstaltungen und
  • Prüfungsangelegenheiten

finden Sie hier.

Gemäß einer Verordnung des Rektorates über die von den Studierenden zu leistenden Kostenersätze vom 25.10.2011 sind u.a. für die Ausstellung von Studienbestätigungen auf Fremdformularen und für die Ausstellung von individuellen Bestätigungen jeweils € 10,- zu bezahlen.

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Wie melde ich mich bei der Universität an?

Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/aufnahmeverfahren/

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Wie melde ich mich von der Universität ab?

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/abmeldung_vom_studium/

 

 

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Zulassung zum Studium mit einem ausländischen Reifezeugnis

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.tuwien.ac.at/dle/studienabteilung/zulassung_zum_studium_fuer_auslaendische_studienwerberinnen/

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Wie komme ich zu meinen Zeugnissen?

Ab sofort sind die Lehrveranstaltungszeugnisse, Sammelzeugnisse  etc. im TISS "Student Self Service" selbst ausdrucken.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung können Sie sich die Zeugnisse, etc. auch in den Interneträumen, die mit einem Drucker ausgestattet sind, kostenpflichtig ausdrucken.

Diese Dokumente sind zum Zwecke der Echtsheitsüberprüfung z.B. durch Ämter und Behörden mit einer URL und einem QR-Barcode versehen und sind daher ohne Stempel und Unterschrift gültig.

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Habe ich Anspruch auf ein Stipendium?

Informationen dazu finden Sie hier.

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Ich möchte für ein oder mehrere Semester ins Ausland gehen!

Informationen darüber finden Sie im International Office der TU Wien unter
http://www.ai.tuwien.ac.at/international/
Studierende, die Studien und Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren, ist der Studienbeitrag für das bzw. die Semester der Teilnahme zu erlassen. Der Hochschülerschaftsbeitrag ist jedoch zu entrichten.

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Was ist die Beurlaubung vom Studium?

Die Rektorin oder der Rektor hat Studierende auf Antrag für höchstens zwei Semester je Anlassfall bescheidmäßig zu beurlauben, wenn folgende Gründe nachgewiesen werden:

  • Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Betreuung von eigenen Kindern
  • länger dauernde Erkrankung
  • sonstiger studienbehindernder Grund.

Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten, wie Master- und Diplomarbeiten und Dissertationen ist unzulässig.
Das entsprechende Antragsformular ist bis spätetens vier Wochen nach Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, für das Wintersmester bis Ende Oktober, für das Sommersemester bis Ende März, in der Studien- und Prüfungsabteilung einzureichen.  

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Wie bekomme ich ein Duplikat des Studentenausweises?

Vorzulegen ist das Original bzw. eine Kopie der Diebstahls- oder Verlustanzeige, 1 Foto und ein anderer Lichtbildausweis. In der Studienabteilung ist das Formular "Antrag auf Duplikatausfertigung" und der Einzahlungsbeleg abzuholen. Nach Bezahlung der Duplikatgebühr von 10.- € in der Kassa/Quästur wird der Duplikatausweis sofort in der Studienabteilung ausgestellt.

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Wie komme ich zu Studienzeitbestätigungen

Die Studienzeiten sind ab dem Wintersemester 1968 (!) elektronisch erfasst und Bestätigungen darüber können direkt am Schalter ausgedruckt werden. Bei telefonischer Anforderung (Tel: 01/58801/41065, 41069) oder per E-mail studienabteilung@zv.tuwien.ac.at werden diese auch zugeschickt.

Bestätigung über Studienzeiten vor dem Wintersemester 1968 sind formlos in der Studienabteilung zu beantragen. Bitte möglichst genaue Daten, wie Vorname, (früherer) Familienname, Geburtsdatum, Studienzeit, Studienrichtung etc. angeben, wenn vorhanden auch die damalige Matrikelnummer! Diese Bestätigungen werden nach einer ungefähren Bearbeitungszeit von 14 Tagen zugeschickt.

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Erlagschein?

Ab dem 30. Jänner 2012 gibt es für alle Studierenden einen neu eingerichteten elektronischen Zahlungsverkehr! Die TU-Wien verschickt daher ab dem Sommersemester 2012 keine Erlagscheine mehr für die Fortmeldung der Studien. Informationen dazu finden Sie ab dem 30. Jänner 2012 unter https://tiss.tuwien.ac.at/student/self_service.

In Ausnahmefällen kann in der Studien- und Prüfungsabteilung ein Erlagschein abgeholt werden. 

 

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Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade und Studienabschlüsse

Informationen dazu finden in der Studien- und Prüfungsabteilung bei

Herrn Anton Hörmann,
Tel.: +43/1/58801/41061,
Fax: +43/1/58801/941061
E-mail: anton.hoermann@tuwien.ac.at 

Antragsformular

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Studierendenstatistiken ab dem Studienjahr 1968/69

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter http://www.tuwien.ac.at/ud/stud/

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