Die Mitbelegung von einzelnen Lehrveranstaltungen
In jedem Semester, in dem Sie beabsichtigen, an einer anderen Universität als jener der Zulassung im Rahmen ihres oder seines Studiums Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Prüfungen abzulegen, ist an der betreffenden Universität eine Mitbelegung vorzunehmen.
Ab dem Sommersemester 2011 ist für die Zulassung als Mitbelegerin / Mitbeleger an der Wirtschaftsuniversität Wien ausnahmlos ein vom studienrechtlichen Organ unterschriebener Antrag um Mitbelegung (gemäß § 63 Abs. 9 UG 2002) vorzulegen.
Die Gültigkeit des Bescheides ist zeitlich nicht beschränkt. Sobald Ihre Mitbelegung an der WU jedoch erlischt (keine Rückmeldung), ist bei erneuter Aufnahme der Mitbelegung ein neuer Bescheid vorzulegen.
Studierende, die vor dem Sommersemester 2011 als Mitbeleger/innen zugelassen wurden und laufend rückgemeldet bleiben, müssen nachträglich keinen Bescheid vorweisen.
Die erstmalige Mitbelegung für das Sommersemester 2012 ist an der TU-Wien vom 30. Jänner bis zum 30. April 2012 ausschließlich über die
Online-Voranmeldung für die erstmalige Zulassung
durchzuführen. Mit der fünfstelligen Sequenznummer, die Sie anlässlich der Online-Erstanmeldung erhalten, kommen Sie selbst vom 13. Februar bis zum 30. April 2012 (Ende der Nachfrist) mit dem Studienausweis und dem aktuellen Studienblatt der anderen Universität in die Studien- und Prüfungsabteilung der TU-Wien, 1040 Wien, Karlsplatz 13, wo die Mitbelegung durchzuführen ist.
Der Pin-Code zur Anmeldung im TISS wird Ihnen unmittelbar nach erfolgter Mitbelegung am Schalter mitgeteilt.
Wenige Tage danach können Sie sich das Studienblatt im TISS "Student Self Service" selbst ausdrucken.
Erfolgt bis zum Ende der Nachfrist (30. April 2012) keine erstmalige persönliche Mitbelegung in der Studien- und Prüfungsabteilung der TU Wien, so werden die Daten gelöscht.
In den folgenden Semestern werden nur die universitätsübergreifenden Lehramtsstudien automatisch fortgesetzt gemeldet. Vergewissern Sie sich aber trotzdem spätestens bis zum Ende der Nachfrist in der Studien- und Prüfungsabteilung, ob die "automatische" Mitbelegung geklappt hat.
Die Mitbelegung für jedes weitere Semester können Sie im TISS "Student Self Service" bis zum Ende der Nachfrist selbst durchführen.
Eine Mitbelegung bzw. Meldung der Fortsetzung setzt somit den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester an der Universität der Zulassung voraus.
Die Zulassung für das Studium erlischt, wenn die oder der Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums unterlässt, ohne beurlaubt zu sein.
Technische Universität Wien
