Technische Universität Wien
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Die Studienberechtigungsprüfung

Füllen Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gut leserlich aus. Vorher sollten Sie sich über Ihre Studienabsicht klar geworden sein.

Personen ohne Reifeprüfung erlangen nach Maßgabe einer Verordnung des Rektorates durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für Bachelorstudien und Diplomstudium einer Studienrichtungsgruppe.

An der Technischen Universität Wien und der Universität für Bodenkultur kann die Studienberechtigung für folgende Studienrichtungsgruppen gemäß § 64a Abs.15 UG 2002 erworben werden:

  • Naturwissenschaftliche Studien 1: 
    Technische Mathematik, UF Mathematik, UF Darstellende Geometrie
  • Bautechnische Studien:
    Architektur, Raumplanung und Raumordnung, Bauingenieurwesen
  • Industrietechnische Studien:
    Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Verfahrenstechnik
  • Technische-naturwissenschaftliche Studien:
    Vermessung und Geoinformation, Informatik, Wirtschaftsinformatik, UF Informatik und Informatikmanagement, Technische Physik, UF Physik, Technische Chemie, UF Chemie, Lebensmittel- und Biotechnologie, Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur, Forstwirtschaft, Holz- und Naturfasertechnologie, Umwelt- und Bio-Ressourcenmanagement, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, 
  • Agrarwissenschaftliche Studien:
    Agrarwissenschaften; Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft.

Hier finden Sie die Liste der Zuordnung der Prüfungsfächer der Studienberechtigungsprüfung zu den Studienrichtungen, Fakultäten und Studienrichtungsgruppen.

Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen, die die Zulassung zu Studien einer Studienrichtungsgruppe an einer Universität anstreben, das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen, zuzulassen.

Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich beim Rektorat der Technischen Universität Wien einzubringen. 

Dem Antrag sind folgende Nachweise und Unterlagen anzuschließen:

  • Lebenslauf, in dem besonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist,
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass) eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-/EWR-BürgerInnen) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, Angehörige anderer Länder können nicht zur Studienberechtigung zugelassen werden,
  • Nachweis der besonderen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung. Nachweise der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung können z. B. sein: Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsanstalten oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen, Urkunde über eine bestandene Meisterprüfung, Befähigungsnachweis gemäß der Gewerbeordnung oder dem land- und forstwirtschaftlichen Ausbildungsgesetz
  • Zeugnis über die abgelegte Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, falls dies zutrifft.

Ein bis zwei Wochen nach Einreichung der Unterlagen in der Studien- und Prüfungsabteilung wenden Sie sich bitte während der Sprechstunde an den betreffenden Referenten, siehe unten.

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Prüfungsvorbereitung, Studienbeitrag

Die Art der Prüfungsvorbereitung ist dem Kandidaten freigestellt. Der Besuch der angeführten Kurse und Lehrgänge ist freiwillig. Wird ein Kurs an der Universität besucht, ist in diesem Fall die Zulassung als außerordentlicher Studierender erforderlich. Dazu ist derzeit jedes Semester der Hochschülerschaftsbeitrag zu bezahlen. Wer sich ohne Kursbesuch auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereitet, kann sich für eine genaue Umschreibung des Prüfungsstoffes an die Prüfer wenden, die Ihnen anlässlich der Zulassung zur Prüfung bekanntgegeben werden. 

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Erweiterung der Studienberechtigung

Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat die Studienberechtigungsprüfung für einer der an der Technischen Universität Wien vertretenen Studienrichtungsgruppen an einer anderen Universität erworben, so gilt damit die Studienberechtigung auch an der Technischen Universität Wien als erworben.

Wurde die Studienberechtigungsprüfung an der anderen Universität in einem geringerem Niveau abgelegt, als es an der Technischen Universität Wien durch Verordnung in diesem Prüfungsfach festgelegt ist, wir die Studienberechtigung an der Technischen Universität Wien erst nach Ablegung der zur Angleichung des Niveaus ergänzenden Prüfungen erworben. Die Feststellung der ergänzenden Prüfungsanforderungen obliegt der Vizerektorin oder dem Vizerektor für Lehre im Einvernehmen mit der Kandidatin oder dem Kandidaten.

Mit einer an einer anderen Universität abgelegten Studienberechtigungsprüfung wird eine Studienberechtigung an der Technischen Universität Wien dann nicht erworben, wenn die Kandidatin oder der Kandidat von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung an der Technischen Universität Wien ausgeschlossen wurde.

Für Lehramtsstudien gilt die Sonderregelung, dass die Kandidatin oder der Kandidat nur für ein Fach die Studienberechtigungsprüfung ablegen muss. Die damit erworbene Berechtigung gilt ohne Einschränkung auch für das zweite Unterrichtsfach, unabhängig davon, an welcher (anderen) Universität sie oder er dieses studieren will.

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Anerkennung von Prüfungen

Die Anerkennung von Prüfungen gemäß § 64a Abs. 8 UG 2002 sowie Entscheidungen über Ansuchen gemäß § 64a Abs. 9 UG 2002 obliegt der Vizerektorin oder dem Vizerektor für Lehre in Absprache mit der fachlich zuständigen Referentin oder dem fachlich zuständigen Referenten und ist mit dem Formular SBP4 zu beantragen.

Der erfolgreiche Abschluss eines Universitäts- oder Hochschullehrganges, welcher zur Vorbereitung auf eine oder mehrere Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung durchgeführt wurde, gilt als erfolgreiche Ablegung der betreffenden Fachprüfung(en).

Der erfolgreiche Abschluss eines Universitäts- oder Hochschullehrlehrganges, welcher zur Vorbereitung auf einen oder mehrere Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung durchgeführt wurde, gilt als erfolgreiche Ablegung der betreffenden Fachprüfung(en).

Der erfolgreiche Abschluss eines Universitäts- oder Hochschullehrveranstaltung, die den Stoff einer Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung vermittelt, gilt als erfolgreiche Ablegung der betreffenden Fachprüfung. Die Feststellung solcher Lehrveranstaltungen obliegt bei Pflichtfächern der Vizerektorin oder dem Vizerektor für Lehre, bei Wahlfächern der zuständigen Referentin oder dem zuständigen Referenten.

Die Ablegung von Prüfungen über die Beherrschung von Fremdsprachen ist nach Maßgabe der Gleichwertigkeit als Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung anzuerkennen.

Erfolgreich abgelegte Teile einer Reifeprüfung an höheren Schulen für Berufstätige, Teile einer Berufsreifeprüfung sowie Externistenprüfungen sind als Fachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung anzuerkennen, soweit sie diesen nach Inhalt und Umfang entsprechen.

Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung eines von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung als gleichwertig anerkannten Lehrganges einer Einrichtung der Erwachsenenbildung ist als Fachprüfung der Studienberechtigungsprüfung im entsprechenden Fach (in den entsprechenden Fächern) anzuerkennen.

Für die Zukunft behält sich die Universität den Abschluss individueller Vereinbarungen mit diesen und gegebenenfalls auch anderen durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzten Erwachsenenbildungseinrichtungen vor; insbesondere um die Qualität der dort angebotenen Prüfungen sicherzustellen.

Hier finden Sie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die SBP 

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Allgemeine Hinweise

Abschließend noch ein allgemeiner Hinweis:
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt sein.

für die Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Hr. Univ.Prof. Dipl.-Arch. Chr. Luchsinger,
Tel 588 01/26020; christoph.luchsinger@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Bauingenieurwesen:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.techn. J.M. Schopf,
Tel 588 01/23125; josef.michael.schopf@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften:
Hr. Univ.Prof. Dr.-Ing. M. Weigand,
Tel 588 01/30730; michael.weigand@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Hr. Univ.Prof. Dr.rer.nat. K. Unterrainer,
Tel 588 01/38730; karl.unterrainer@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.phil. M. Kronfellner,
Tel 588 01/10472; manfred.kronfellner@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Physik:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.techn. E. Bauer,
Tel 588 01/13160; ernst.bauer@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Technische Chemie:
Hr. o.Univ.Prof. Dr.techn. M. Grasserbauer,
Tel 588 01/15103; manfred.grasserbauer@tuwien.ac.at

für die Fakultät für Informatik:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.techn. G. Futschek,
Tel 588 01/18844; gerald.futschek@tuwien.ac.at

für die Universität für Bodenkultur:
Hr. ao.Univ.Prof. Dr.nat.techn. F. Ottner,
Tel 476 54/5407; franz.ottner@boku.ac.at

Informationen über das Kursangebot an der TU Wien erhalten Sie bei Herrn ao.Univ.Prof. Dr.phil. M. Kronfellner,
Tel 588 01/10472 manfred.kronfellner@tuwien.ac.at

Informationsblatt über den Mathematikkurs an der TU Wien 

Informationen über die Anmeldeformalitäten erhalten Sie beim Leiter der Studien- und Prüfungsabteilung Herrn Wolfgang Pousek,
Tel 58801/41060 wolfgang.pousek@tuwien.ac.at 
Unter http://www.studentenberatung.at/ sind Informationen, Tipps und Anregungen zur Selbsthilfe für zahlreiche Themen wie erfolgreiches Lernen, Prüfungsangst bewältigen, Referate halten, Umgang mit Ängsten, Depression, Suchtverhalten, Schlafstörungen, ... sowie ein Internetkurs zur Studienwahl zu finden.
Das ausgefüllte Ansuchenformular und die weiteren Unterlagen senden Sie bitte an die Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien. 

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