Zulassung zum Studium für ausländische StudienwerberInnen
Fristen
Der Antrag auf Zulassung zum ordentlichen Studium ist bei Antragstellung für das Wintersemester bis längstens 1. September, bei Antragstellung für das Sommersemester bis längstens 1. Februar bei der Universität mit allen erforderlichen Unterlagen einzubringen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
Für BürgerInnen aus EU/EWR - Staaten gilt diese Frist nicht.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Ansuchen um Zulassung zum Studium rechtzeitig in der Studien- und Prüfungsabteilung einzureichen ist, denn der Vorlesungsbetrieb für das Wintersemester beginnt um den 1. Oktober und für das Sommersemester um den 1. März, und die Bearbeitungszeit für das Ansuchen um Zulassung zum Studium kann sechs bis acht Wochen betragen.
Studienbeitrag im Sommersemester 2012
Wegen der unsicheren Gesetzeslage wird im Sommersemester 2012 von Studierenden an der TU-Wien keinen Studienbeitrag eingehoben. Es ist lediglich der ÖH-Beitrag in der Höhe von € 17,00 zu bezahlen.
Hier finden Sie die entsprechenden Ansuchenformulare und Merkblätter
- Das Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium
- Das Ansuchen um Zulassung zum Masterstudium
- Das Ansuchen um Zulassung zum Doktoratsstudium
und hier die englischsprachigen Versionen:
Zulassung zu außerordentlichen Studien
Die Zulassung zu den außerordentlichen Studien setzt den Nachweis der allfälligen im Curriculum eines Universitätslehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.
Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, haben im Sommersemester 2012 neben dem ÖH-Beitrag auch den Lehrgangsbeitrag zu bezahlen.
Die Zulassung zu den Vorbereitungslehrgängen ist längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus sind die Universitäten berechtigt, im Curriculum für einen Vorbereitungslehrgang ein Zulassungsalter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vorzusehen, wenn dies auf Grund der Studieninhalte erforderlich ist.
Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diesen Universitätslehrgang ausgeschlossen.
Weitere ausführliche Informationen über die österreichischen Universitäten, Akademien, Fachhochschulen, etc. finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung www.bmwf.gv.at.
Technische Universität Wien
