Was ist ein individuelles Studium?
Gemäß § 55 UG 2002 können Fächer aus verschiedenen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudien zu einem individuellen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium verbunden werden.
Ein individuelles Doktoratsstudium ist nicht vorgesehen.
Der Antrag zu einem individuellen Studium ist an jener Universität einzubringen, an welcher der Schwerpunkt des geplanten Studiums liegt.
Er hat zu enthalten:
- Die Bezeichnung des Studium
- Das Qualifikationsprofil
- Die Studiendauer
- Das Curriculum (Studienplan)
- Den Umfang des Curriculums in ECTS-Anrechnungspunkten.
Der Gesamtumfang hat sich an jenem Studium zu orientieren, dem der Ausbildungsschwerpunkt und der angestrebte akademische Grad entsprechen. - Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Fakultäten/Universitäten
Im Hinblick auf die freie Gestaltbarkeit des individuellen Studiums ist eine Aufnahme von freien Wahlfächern in den Antrag nicht möglich, d.h. jede Lehrveranstaltung muss einzeln angegeben werden.
Ebenso ist ein Fächer- oder Lehrveranstaltungstausch nicht möglich.
Für den Fall, dass sich z.B. durch Entfall von Lehrveranstaltungen das eingereichte Curriculum ändert, ist ein neuer Antrag auf Genehmigung eines individuellen Studiums zu stellen.
Die Bestimmungen des §78 UG 2002 über die Anerkennung für Prüfungen gelten aber auch für Studierende eines individuellen Studiums.
Der Antrag ist vom für die Organisation der Studien zuständigen Organ, das ist an der TU Wien der Vizerektor für Lehre, O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Adalbert Prechtl, bescheidmäßig zu genehmigen, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
In der Genehmigung ist der Zeitpunkt der Zulassung zum individuellen Studium festzulegen.
Daher kann ein individuelles Masterstudium nur auf der Grundlage eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums genehmigt werden.
Die Entscheidung über die Genehmigung des individuellen Studiums hat an der TU Wien der Vizerektor für Lehre nach Befassung jener Studeinkommissionen , in deren Zuständigkeitmindestens 30% des Curriculums fallen, zu treffen.
Es wird daher empfohlen vor Antragstellung die jeweilige Studienkommission zu kontaktieren.
AbsolventInnen eines individuellen Studiums wird der akademische Grad "Bachelor" bzw. "Master" ohne Zusatz verliehen. Für den Abschluss individuellen Diplom- und Masterstudien, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Ingenieurwissenschaften haben, ist der akademische Grad "Diplom-Ingenieur" ohne Zusatz zu verleihen.
WICHTIG: Da jede/r Studierende der/die ein individuelles Studium beginnen möchte im wahrsten Sinne des Wortes individuell behandelt wird, kann mit Ausnahme des Gesetzestextes (§ 55 UG 2002) keine generelle Richtlinie vorgegeben werden.
Bevor du ein individuelles Studium in Angriff nimmst, wende dich bitte an die Studien- und Prüfungsabteilung, die dir gerne weiterhilft und mit weiteren Informationen zur Verfügung steht.
Beispiel:
Biomedizinische Technik
Mehr Info und Kontakt
Studien- und Prüfungsabteilung
Technische Universität Wien
Karlsplatz 13, 1040 Wien
Eva Klein
T +43-(0)1-58801-41185
E eklein@zv.tuwien.ac.at
Bernhard Koller
T +43-(0)1-58801-41063
E bkoller@zv.tuwien.ac.at
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