Studienbeitrag
Studienbeitrag NEU
Seit dem Sommersemester 2013 werden an allen österreichischen Universitäten auf Grund einer Novelle zum Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 18/2013) Studienbeiträge eingehoben.
!!!Bitte überprüfen Sie daher ab 08. Jänner 2018 Ihren
Studienbeitragsstatus unter
https://tiss.tuwien.ac.at/student/self_service!!!
Wenn Sie Fragen zu der Ihnen vorgeschriebenen Höhe des Studienbeitrages haben, kommen Sie bitte VOR EINBEZAHLUNG mit den erforderlichen Unterlagen (Aufenthaltsberechtigung, Reisepass, Asylbescheid etc.) zu den Öffnungszeiten in die Studienabteilung.
WICHTIG: Der ÖH-Beitrag ist nicht Teil des Studienbeitrags und von allen Studierenden jedes Semester ausnahmslos zu entrichten.
Wird der ÖH-Beitrag in der Zulassungs- und Meldefrist bis spätestens 5. Februar (Nachfrist bis 30. April ) bzw. 5. September (Nachfrist bis 30. November) nicht oder unvollständig einbezahlt, hat das die Abmeldung vom Studium zur Folge bzw. erfolgt keine Zulassung zum Studium. (siehe auch Fehleinzahlung)