Welche Beihilfen und Stipendien gibt es für Studierende der TU Wien?

Diese Website gibt einen Überblick zu vorhandenen finanziellen Unterstützungen.

 

Mit der Studienbeihilfe sollen sozial förderungswürdige Studierende von der bundesstaatlichen Studienförderung unterstützt werden. 

Die Einreichfrist für Anträge auf Studienbeihilfe läuft im Wintersemester für gewöhnlich zwischen September und Dezember und im Sommersemester zwischen Februar und Mai. Bitte hierzu die aktuellen Fristen von der Website der Studienbeihilfenbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnehmen.

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:

 

Studierende die eine Studienbeihilfe beziehen haben die Möglichkeit auf weitere Förderungen und Zuschüsse. Details sind auf der entsprechenden Website der Studienbeihilfenbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.

Mit den Selbsterhaltsstipendien sollen Studierende, die sich mindestens vier Jahre "selbst erhalten" haben, von der bundesstaatlichen Studienförderung unterstützt werden. 

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:

Förderungen für Studierende die aus dem Ausland an die TU Wien für ein Studium kommen sind auf der Website GRANTS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster des OeAD's zu finden. 

Leistungsstipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Das Stipendium kann unabhängig von anderen Stipendien beantragt werden und wird für bereits absolvierte Prüfungen/Lehrveranstaltungen im Nachhinein vergeben. Die Ausschreibung erfolgt üblicherweise am Ende eines Studienjahres. Beurteilt wird die gesamte Leistung in einem Studium innerhalb des betreffenden Studienjahres.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien (Diplomarbeiten und Dissertationen) und werden zweimal im Jahr ausgeschrieben.

 

Aktuelle Fristen können von der TU Website der Studienabteilung entnommen werden!

Weitere Informationen, Voraussetzungen, Antragsstellung und Formulare in den entsprechenden Dekanaten:

  • Fakultät für Architektur und Raumplanung:
    auf der Website
  • Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen:
    auf der Website
  • Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften:
    auf der Website
  • Fakultät für Technische Chemie: 
    auf der Website
  • Fakultät für Mathematik und Geoinformation sowie Fakultät für Physik:
    auf der Website
  • Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
    auf der Website
  • Fakultät für Informatik:
    auf der Website

Von der Technischen Universität Wien werden Stiftungsstipendien an Studierende mit sozialer Bedürftigkeit vergeben. Der vollständige Antrag ist für gewöhnlich im Februar per E-Mail an stiftungs-stipendium@tuwien.ac.at zu senden.

 

Aktuelle Fristen können von der TU Website der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster entnommen werden!

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:

The Helmut Veith Stipend is for female students in the field of computer science (CS) who (plan to) pursue one of the Master‘s programme in Computer Science at TU Wien taught in English and who have (or have the interest to develop) a solid mathematical and technical background in at least one of the areas in which Austrian scientist Helmut Veith worked, are invited to apply in November for the annually awarded Helmut Veith Stipend. 

 

Further information, current dates, requirements and the application process:

 

Die Studienabschluss-Stipendien sind für studienbeitragspflichtige, ordentliche prüfungsaktive Studierende im Bachelor- und Masterstudium.

Der Antrag auf Gewährung eines Studienabschlusstipendiums kann einmal pro Studienjahr für ein Studium eingebracht werden. Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Dokumenten zwischen Oktober und November per E-Mail an abschluss-stipendium@tuwien.ac.at zu übermitteln. Bitte die aktuellen Fristen von der entsprechenden TU Website der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster entnehmen.

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:

Die Studienabschluss-Stipendien von der bundesstaatlichen Studienförderung, ist für Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben und vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig waren, vorgesehen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:

Fonds der österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH)

Die Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bieten für alle Studierenden, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Einreichung des Antrags ist jederzeit möglich.

 

Es gibt folgende Fonds:

Der Sozialfonds ist der am meisten ausbezahlte Fonds. Dafür müssen die allgemeinen Voraussetzungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erfüllt werden. 

Der Kinderfonds unterstützt bei unerwarteten Kosten für das eigene Kind (Therapie, Kindermöbel etc.) oder während der Schwangerschaft, die nicht leistbar sind. (Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kindergarten etc.) Detaillierte Informationen hierzu sind auf der ÖH Website "Studieren mit Kind", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.

Ein Wohnfonds soll Studierende, die länger als 3 Monate in deren Wohnung leben und sich die Miete oder Energiekosten nicht leisten können, unterstützen.

Bei Konflikten mit Eltern in Bezug auf Unterhaltsansprüche, kann eine außergerichtliche Mediation durchgeführt werden. Für die dabei entstehenden Kosten kann ein Antrag beim ÖH Mediationsfonds für die ersten drei Mediationsstunden gestellt werden.

Für Kosten aus einer aktuellen oder notwendigen zukünftigen Psychotherapie kann ein Antrag beim Psychotherapiefonds gestellt werden.

Für Studierende die aufgrund ihrer Einschränkung einen Mehraufwand im Studium haben, gibt es den Fonds für Studierende mit Behinderung.

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:

Studieren im Ausland

Studienbeihilfenbezieher_innen, die im Rahmen des geförderten Studiums ein (oder auch mehrere) Auslandssemester absolvieren, können zusätzlich zur Inlandsbeihilfe eine Beihilfe für ein Auslandsstudium bekommen.

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung von der Stipendienstelle:

Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland betriebenes Studium besteht die Möglichkeit, ein Mobilitätsstipendium zu bekommen.

 

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung von der Studienbeihilfenbehörde:

 

Weitere Stipendien

Weitere Stipendien und Preise sind in den Mitteilungsblättern der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster enthalten. Folgende Schlagwörter können beim Suchen helfen: Stipendium, Stipendien, Preis, Preise

Aktuelle und weitere bundesstaatliche Studienförderungen können auf der Website der Studienbeihilfenbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnommen werden.

 

Kontaktaufnahme:

Weitere Informationen sind im Sozialreferat, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der HTU zu finden.